Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft

Alle Fachkräfte aus DRK-Kitas, die die sechstägige Schulung nach dem Curriculum der Fortbildungsreihe „Früh erkennen – besonnen handeln“ absolviert haben, können sich durch den Besuch eines dreitägigen Zusatz-moduls als Kinderschutzfachkraft in Kitas qualifizieren.

 

Das Ziel des Zusatzmoduls ist, die Teilnehmer/innen abschließend für die Übernahme der Aufgaben einer Kinderschutzfachkraft in Kitas zu qualifizieren. Wesentliche Aufgaben sind die qualifizierte Prozessbegleitung in Fällen von Kindeswohlgefährdung. Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Bewertung der Anhaltspunkte, bei der gemeinsamen Gefährdungseinschätzung, bei der Planung geeigneter Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung, bei Gesprächen mit den Sorgeberechtigten, bei der Kontrolle der Umsetzung vereinbarter Maßnahmen sowie bei der evtl. erforderlichen Hinzuziehung des Jugendamtes.

 

1. Rechtliche Zusammenhänge

 

2. Das Fünfstufige Handlungskonzept im Kinderschutz:

  • Wahrnehmung von Anhaltspunkten, Kollegiale Beratung, Gefährdungseinschätzung, Dokumentation,

  • Einbeziehung des Kindes und der Sorgeberechtigten in die Gefährdungseinschätzung,

  • Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen,

  • Hinweis auf die Hinzuziehung des Jugendamtes,

  • Qualifizierte Hinzuziehung des Jugendamtes.

 

3. Übungen und Materialien

  • Beobachtungsaufträge, Beobachtungsbögen

  • Einschätzungsrahmen

  • Dokumentationsformen

  • Kontrollvertrag

  • Meldebogen

  • Elterngespräche

 

Die Teilnehmerinnen erhalten ein Zertifikat des DRK-Landesverbandes Niedersachsen als Kinderschutz-fachkraft in Kitas.

Das Seminar findet vom 21.10. bis 23.10.2019 statt.