Anmeldungen für Lehrgänge sind mit dieser Bestätigung für den Auftraggeber wie folgt verbindlich:
Nach Lehrgangsanmeldung erhalten Sie per Mail eine Bestätigung und ein Abrechnungsformular mit der Berufsgenossenschaft, dass mit Unterschrift und Stempel des Unternehmens im Original bei Lehrgangsbeginn vorliegen muss.
Werden die Kosten von der Unfallkasse Nord (UK Nord/LUK) oder Unfallkasse des Bundes (UK Bund) übernommen, benötigen wir zusätzlich vor Lehrgangsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung von diesen Stellen.
Ausfallgebühr bei Nichtteilnahme:
Namentlich genannte Teilnehmer können durch andere Personen ersetzt werden. Bei Nichtteilnahme bzw. nicht rechtzeitiger Absage, per Fax oder per Mail, 7 Werktage vor Kursbeginn, berechnen wir Ihnen pro Teilnehmer eine Ausfallgebühr in Höhe der Kursgebühr.